... damit die Umwelt sauber bleibt!
... damit die Umwelt sauber bleibt!

Impressum

Seebe Rohrreinigung GmbH
Geschäftsführer: Mike Seebe
Ringstraße 9, GWG Nord-West
04827 Gerichshain
Tel: 034292 68068
Fax: 034292 68066

seebe-rohrreinigung@t-online.de 
Amtsgericht Leipzig
Registernummer HRB 4293
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 200025739

 

 
   

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seebe Rohrreinigung GmbH Stand: 01.01.2018

 

1)

ALLGEMEINES

Grundlagen unserer Tätigkeit und Gegenstand des Vertrages sind die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

2)

MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

Besondere Arbeitserschwernisse oder Erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind

oder sein müssen, z.B. die Existenz einer Hebeanlage, stecken gebliebene Werkzeuge, das

Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern

unverzüglich und vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das gleiche gilt für alle früheren Misserfolge

von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an

einer Abwasseranlage ist der Auftraggerber im Interesse von Arbeitserfolg und

Schadensverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der

Anlage zu verschaffen (z.B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen

Räumen und Geschossen). Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die

gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich

kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.

 

3)

GEFÄHRLICHE STOFFE UND BESONDERE GEFAHREN

Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe und Gase, die in

der Anlage enthalten sind, schriftlich durch unseren Mitarbeiter aufnehmen zu lassen. Als

gefährlich gelten solche Stoffe und Gase, die den Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen,

Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das Kanalsystem begründen können und

normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte,

chemische Rohrreinigungsmittel. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet

kostenlos entsprechende Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel und für den Fall, dass in

irgendeiner Hinsicht besondere Gefahren zu erwarten sind, kostenlos auch einen

Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des Auftraggebers gelten auch

für den Fall, dass unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren

wahrnehmen oder vermuten und ihn entsprechend informieren. Soweit gefährliche Stoffe der

vorbezeichneten Art nicht angegeben und nicht aufgenommen werden, und insoweit bei

besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, stellt der Auftraggeber uns von

jeglicher Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten frei, es sei denn, dass

solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter

herbeigeführt wurden. Eine Freistellung wird auch in dem Fall vereinbart, dass unsere

Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten ablehnen, der

Auftraggeber aber trotzdem darauf besteht.

 

4)

ARBEITSAUSFÜHRUNG

Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschinen- und

Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des

erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote der Gründlichkeit

und Vorsicht zu beachten haben.

 

5)

ARBEITSERFOLG

Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrags. Sie werden nach bestem Wissen und

Gewissen ausgeführt. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Wir

weisen darauf hin, dass in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn zu viele nicht kalkulier- und

erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können.

 

6)

AUSFÜHRUNGSTERMINE

Die Auftragsausführung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.

 

7)

NEBENABREDEN, AUSKÜNFTE, EMPFEHLUNGEN

Nebenabreden mit Service-Monteuren oder sonstigen Außendienstmitarbeitern bedürfen zu

ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.

 

8)

PREISE

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise

ausschließlich für die gewöhnlichen Arbeiten. Sonderarbeiten (wie Aufgrabarbeiten,

Dichtigkeitsprüfungen, Rohrsanierungen,…) werden nach entsprechendem Angebot und

Auftrag gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Verlustzeiten, die nicht von uns zu vertreten

sind. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen oder von ihm auf eigene

Kosten zu beschaffen.

 

9)

HAFTUNG

Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs,

der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei

Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Haftung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder

grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf

den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

 

10)

AUSSCHLUSSGRÜNDE

Wir übernehmen – soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung

vorliegt – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die

entstehen durch:

a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig

installierten Anlagen;

b) Arbeiten an Anlagen, die - entgegen den Auflagen der Ziffer 2 – in einzelnen Teilbereichen

unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden;

c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den

Voraussetzungen von Ziffer 3;

d) Austretende Inhalte der Anlage;

e) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage

stecken bleiben oder verloren gehen, der nicht von unseren Mitarbeitern zu vertreten ist (z.B.

vorhandener Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch, o.ä.);

f) Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45

Grad;

g) Arbeiten an Bögen mit mehr als 67 Grad;

 

11)

REKLAMATIONEN

Wegen der ständigen Benutzung oder Benutzungsmöglichkeit der Anlagen bestehen ständig

Störungsgefahren durch missbräuchliche Nutzung. Deshalb sind alle Reklamationen schon im

Interesse einer zügigen Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung zweckmäßigerweise

unverzüglich schriftlich, spätesten jedoch 24 Stunden nach unseren Einsatz, angezeigt werden.

 

12)

LEISTUNGSVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere Mitwirkung oder

Zahlung – in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 10 Kalendertagen

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu

verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, unter Ausschluss der Geltendmachung eines

höheren Schadens, 15% des vereinbarten Entgelts als pauschale Entschädigung zu verlangen.

Diese pauschale Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden, wenn der

Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder

wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der

Deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

13)

AUFRECHNUNGSVERBOT

Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen unserer

Auftraggeber gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

 

14)

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem

Vertrauensverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichshain, soweit der Auftraggeber

Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens

ist.

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